Freitag, 24. Juli 2009
Zusammengefasst
Politik scheut kaum eine Tat: der Verkauf meines Hotels ist teuer: meine Familie wird zum kostspieligen Sozialamtfall, 15 Angestellte zehren womöglich Hunderttausende von der Arbeitslosenamtskasse. Die Behörden berührt das wenig. öffentliche Gelder haben keine bedeutsame Konsequenzen. Den Politikern dient mein möglicher Ruin: vielleicht werden mit mir die vielen vernichtend peinlichen Tatsachen fraglos untergehen. Imageschaden! Der Gemeindepräsident klagt mich persönlich wegen Ehrverletzung ein - und zieht die Anklage zurück. Ich erhalte nicht eine einzige Antwort. Mit den selben Fragen trete ich an die Urversammlung. Mit der Waffe 'Datenschutz' gewinnt die Politlobby auch diese Runde. Der Mitspielter Kanton braucht mehrere Monate um mir mitzuteilen, dass man mir nicht beantworten will, welche Fragen Kollega Gemeindeanführer unbeantwortet lassen kann: man müsse auf das neue Gesetz Rücksicht nehmen, das irgendwann mal soweit sein sollte. (Das geltende Gesetz gilt in diesem Fall also nur für unkritische Bürgerinnen und Bürger!) Die Gemeinde verliert die Gelassenheit, und beauftragt den Kanton mit der Untersuchung. Der Gemeindepräsident besinnt sich auf die Option, mich erneut öffentlich und möglichst definitiv zum Schutz der Einwohner als öffentliche Gefahr und persönlichen Beleidiger mundtot zu kriegen. Die Kriminalpolizei muss ihm beistehen. Die Bevölkerung hat jetzt Angst, dass ich an der Urversammlung mit einer Waffe durchdrehe. Der Polizeichef beschützt mich vor dieser Tätlichkeit. Im Internet steht belanglos unwichtiges. Erst 6 Wochen später: ohne Gemeinderat wurde meine Ehre jener des Präsidierenden geopfert. Dieser verliert die Vernunft und bewegt seine Ratskollegen seine persönlich schon hinterlegte Strafuntersuchung zu vom Kanton zu untersuchenden illegalen Tätlichkeiten der Behörden zu stützen. Während drei Monaten wartet die Bevölkerung auf eine kantonale Stellungnahme: der Kanton teilt mit, dass er bei sich kein Amt sieht, das bereit ist, der Bitte der Gemeinde nachzukommen.
Freitag, 17. Juli 2009
2009 07 17 - Parodie oder Paradoxie?
Am 20. April 1986 hat Daniel Lauber als Präsident von Zermatt mit seiner Partei und seinem Netzwerk mit 1265 von 1373 Stimmen einen gewaltigen Erfolg feiern dürfen: ja, Zermatt will "...die Gewährleistung der Wintersicherheit (Galerien) ... der Strasse Täsch-Zermatt unter Beibehaltung der ... (Zufahrts-)Beschränkungen."
Am 25. Juni 86 bestätigt der Präsident Lauber auf Anfrage schriftlich: " Die Gemeinden Zermatt, Täsch und Randa haben am 24. Juni 1986 die an der Sitzung vom 13. März 1985 in Täsch vereinbarte Stellungnahme ... an den Staatsrat gerichtet. ... enthält folgende Anträge:
1. Dem Grossen Rat ist ein neues Dekret vorzulegen, das zur Gewährleistung der Wintersicherheit auf der Strasse zwischen Täsch und Zermatt den Bau der notwendigen Lawinen- und Steinschlaggalerien vorsieht..."
Unterschriften: D. Lauber, sowie iv. Biner W.
Zur selben Zeit war der gleiche Daniel Lauber im Verwaltungsrat der Brig Visp Zermatt Bahn - BVZ. Dort bezog er, wie man weiss, ein unangemessen wirkendes Jahreshonorar von CHF 35'000.
Kurz zuvor mussten in der Täschwanglawine ein Duzend Personen ihr Leben lassen. BVZ-Verwaltungsratmitglied und Gemeindepräsident Zermatt Daniel Lauber konnte fast nicht anders, als entgegen die Interessen seiner BVZ der Sicherheit der Gäste und Einwohner so wenig wie möglich entgegenzukommen. Der Täschwang erhielt eine Galerie - eine zweite Galerie wurde bei genehmigtem Kantonsbudget von über einer Million nicht erstellt: vergessen.
Gleichzeitig präsidierte Daniel Lauber die Parkinggenossenschaft Täsch. Fürchtete sich diese vor einer wintersicheren Strasse?
Daniel Lauber,
-- der es schafft, für das Dreissigmillionenprojekt seiner Parkinggesellschaft 35.35% Aktienkapitalbeteiligung seitens BVZ zu erhalten, weil die Banken das Projekt als nicht genügend kreditwürdig eingestuft hatten,
-- dem es keine Mühe macht, Bund und Kanton vorzurechnen, dass der Ausbau der Strasse Täsch Zermatt 300 Mio kosten würde, damit er sich in Täsch für die BVZ mit günstigen 76 Mio einen neuen Bahnhof mit neuem Rollmaterial kaufen kann,
-- der mit grossem Erfolge Jahre davor wie oben geschildert der Zermatter Bevölkerung weise machte, der Kanton würde dank seiner Abstimmung dem wintersicheren Ausbau der Strasse budgetmässig nichts entgegnen können,
diesem Daniel Lauber soll es nicht möglich gewesen sein, nach dem Bau der Täschlawinengalerie (die wegen den Toten moralisch unmöglich zu verhindern war) beim Kanton auch nur einen einzigen Franken für die versprochene Sicherheit der Zermatterinnen, Zermatter und regionalen Arbeitnehmer auf der Strasse zwischen Täsch und Zermatt zu erhalten? Über Jahrzehnte blieb die Strasse unsicher.
Je nach Laune und Interessenslage kostet die Strasse Täsch-Zermatt beim ein- und demselben Ingenieur 300 Millionen oder ein Zwanzigstel.
Im Frühjahr 1999 wurde in Täsch eine Interessengemeinschaft "IG für zwei sommer- und wintersichere Zufahrten nach Zermatt" gegründet. Der noch nicht einmal in den Kinderschuhen steckende neue Bahnhof hatte viele Täscher und Zermatter geweckt. Die öffentliche Diskussion wurde im Keim verhindert:
Am 28. Juni 1999 lud die IG die Behörden sowie die BVZ und weitere Interessenten bis hinunter nach Stalden auf den 21.7. zu einer Diskussion ein. Die Bahnlobby reagierte nicht mit ihrer Abwesenheit allein: Daniel Lauber aktivierte sein Polit-Netzwerk und lud viele Tage nach Erhalt der Einladung die wichtigsten von der IG eingeladenen Personen, nämlich sämtliche Gemeinderäte von Täsch und Zermatt, auf exakt den selben Nachmittag zu einer eigenen Informationsversammlung ein.
Daniel Lauber hat Klage wegen Ehrverletzung gegen mich eingeleitet.
Die Abklärung ist sehr einfach:
a) steht im an Bund und Kanton eingereichten Antrag für 30 Mio Subventionen des Terminals Täsch, dass die Strasse als Alternative nicht in Frage kommt, weil deren Ausbau 300 Mio kostet?
B) falls ja: sind Tausend Prozent Abweichung von der Realität als mutmasslich oder als Rechenfehler zu richten?
Sechs Monate sind vergangen - ich warte noch heute auf die Verurteilung -- oder allenfalls Freispruch?
Am 25. Juni 86 bestätigt der Präsident Lauber auf Anfrage schriftlich: " Die Gemeinden Zermatt, Täsch und Randa haben am 24. Juni 1986 die an der Sitzung vom 13. März 1985 in Täsch vereinbarte Stellungnahme ... an den Staatsrat gerichtet. ... enthält folgende Anträge:
1. Dem Grossen Rat ist ein neues Dekret vorzulegen, das zur Gewährleistung der Wintersicherheit auf der Strasse zwischen Täsch und Zermatt den Bau der notwendigen Lawinen- und Steinschlaggalerien vorsieht..."
Unterschriften: D. Lauber, sowie iv. Biner W.
Zur selben Zeit war der gleiche Daniel Lauber im Verwaltungsrat der Brig Visp Zermatt Bahn - BVZ. Dort bezog er, wie man weiss, ein unangemessen wirkendes Jahreshonorar von CHF 35'000.
Kurz zuvor mussten in der Täschwanglawine ein Duzend Personen ihr Leben lassen. BVZ-Verwaltungsratmitglied und Gemeindepräsident Zermatt Daniel Lauber konnte fast nicht anders, als entgegen die Interessen seiner BVZ der Sicherheit der Gäste und Einwohner so wenig wie möglich entgegenzukommen. Der Täschwang erhielt eine Galerie - eine zweite Galerie wurde bei genehmigtem Kantonsbudget von über einer Million nicht erstellt: vergessen.
Gleichzeitig präsidierte Daniel Lauber die Parkinggenossenschaft Täsch. Fürchtete sich diese vor einer wintersicheren Strasse?
Daniel Lauber,
-- der es schafft, für das Dreissigmillionenprojekt seiner Parkinggesellschaft 35.35% Aktienkapitalbeteiligung seitens BVZ zu erhalten, weil die Banken das Projekt als nicht genügend kreditwürdig eingestuft hatten,
-- dem es keine Mühe macht, Bund und Kanton vorzurechnen, dass der Ausbau der Strasse Täsch Zermatt 300 Mio kosten würde, damit er sich in Täsch für die BVZ mit günstigen 76 Mio einen neuen Bahnhof mit neuem Rollmaterial kaufen kann,
-- der mit grossem Erfolge Jahre davor wie oben geschildert der Zermatter Bevölkerung weise machte, der Kanton würde dank seiner Abstimmung dem wintersicheren Ausbau der Strasse budgetmässig nichts entgegnen können,
diesem Daniel Lauber soll es nicht möglich gewesen sein, nach dem Bau der Täschlawinengalerie (die wegen den Toten moralisch unmöglich zu verhindern war) beim Kanton auch nur einen einzigen Franken für die versprochene Sicherheit der Zermatterinnen, Zermatter und regionalen Arbeitnehmer auf der Strasse zwischen Täsch und Zermatt zu erhalten? Über Jahrzehnte blieb die Strasse unsicher.
Je nach Laune und Interessenslage kostet die Strasse Täsch-Zermatt beim ein- und demselben Ingenieur 300 Millionen oder ein Zwanzigstel.
Im Frühjahr 1999 wurde in Täsch eine Interessengemeinschaft "IG für zwei sommer- und wintersichere Zufahrten nach Zermatt" gegründet. Der noch nicht einmal in den Kinderschuhen steckende neue Bahnhof hatte viele Täscher und Zermatter geweckt. Die öffentliche Diskussion wurde im Keim verhindert:
Am 28. Juni 1999 lud die IG die Behörden sowie die BVZ und weitere Interessenten bis hinunter nach Stalden auf den 21.7. zu einer Diskussion ein. Die Bahnlobby reagierte nicht mit ihrer Abwesenheit allein: Daniel Lauber aktivierte sein Polit-Netzwerk und lud viele Tage nach Erhalt der Einladung die wichtigsten von der IG eingeladenen Personen, nämlich sämtliche Gemeinderäte von Täsch und Zermatt, auf exakt den selben Nachmittag zu einer eigenen Informationsversammlung ein.
Daniel Lauber hat Klage wegen Ehrverletzung gegen mich eingeleitet.
Die Abklärung ist sehr einfach:
a) steht im an Bund und Kanton eingereichten Antrag für 30 Mio Subventionen des Terminals Täsch, dass die Strasse als Alternative nicht in Frage kommt, weil deren Ausbau 300 Mio kostet?
B) falls ja: sind Tausend Prozent Abweichung von der Realität als mutmasslich oder als Rechenfehler zu richten?
Sechs Monate sind vergangen - ich warte noch heute auf die Verurteilung -- oder allenfalls Freispruch?