Staatsrätliche Verheimlichung eines brisanten belastenden Ermittlungshinweises?
Folgende lückenlos belegte staatsrätliche Amthandlungsreihe belegt und beweist zwingend: der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Amtsträgern (Amts- und/oder Parteikollegen) systematisch verteidigt.
22.1.09:
Die Gemeinde beruft sich (mit oder ohne rechtliche Abklärung?) bei der Nichtbeantwortung der Daten auf den Datenschutz:
„Die Analyse und die rechtlichen Abklärungen deiner Darlegungen und Anträge haben einige Zeit in Anspruch genommen… Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“ (Christoph Bürgin)
22.2.09:
Ich wende mich an den Staatsrat: "Auf welche Fragen darf Christoph Bürgin nicht eine Antwort geben?"
2.3.09:
Veröffentlichter Gemeinderatsbeschluss
„Um aus diesem Informationsdilemma herauszukommen, () hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen.“
29.5.09:
Der Staatsrat:
"In seinem Brief vom 20. Mai 2009, welcher erst gestern bei der Gemeindeverwaltung Zermatt eingetroffen ist, teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
9.6.09:
Ungewollte (?) Kopie an mich
„Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften.“
- Was geschah mit dem Bericht der Datenschutzkommission zuhanden des Staatsrats?
- Von wem als der kantonalen Datenschutzkommission hat sich die Gemeinde seriös beraten lassen?
- Wieso antwortet der Staatsrat der Gemeinde, bevor das Ergebnis seiner Abklärung vorliegt?
- Wie glaubwürdig ist dies?
Hat der Staatsrat den Bericht der Datenschutzkommission an die Gemeinde Zermatt weitergeleitet?
Falls nein: staatsrätliche Verheimlichung des brisanten belastenden Ermittlungshinweises! Und:
Der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Amtsträgern (Amts- und/oder Parteikollegen) systematisch verteidigt.