Montag, 26. Juli 2010
Es gibt zwei Gründe...
... Angst zu haben vor jemandem: weil jemand als physisch gefährlich bekannt ist, oder weil man selbst jemandem grosses Unrecht verübt. 15 Fragen und ein SMS sind dann genug, um jemanden zu inhaftieren - ein Jahr ist es her...
Sonntag, 25. Juli 2010
Donnerstag, 15. Juli 2010
Täsch 2
Der Bahnhof von Randa ist gross genug, jener von Täsch war gross genug, und jetzt? Die Geschichte wird sich in Mörel wiederholen, falls wer nicht aufpasst?
Die Politiker passen nicht auf - Täsch ist der Beweis: 30 Millionen Steuergelder ohne mit Zermatt in Kontakt zu treten - falsch: mit einem einzigen Zermatter wurde der Kontakt gesucht, mit einem Politiker, dem Gemeindepräsidenten. Danach wurde der Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt, und gebaut.
Wer muss also in Mörel auf unsere Steuergelder aufpassen, wenn Politiker das Gegenteil anstreben, tolerieren, befürworten, genehmigen?
Der Bahnhof von Mörel ist gross genug, und wenn wer nicht aufpasst, wird vom Projektteam (in dem schon heute der Kanton integriert ist, und die Gemeinde, und die Matterhorn Gotthardbahn mit besten Erfahrungen in Täsch) in Kürze dem Grossrat ein sinnvolles Projekt vorgestellt, in das wegen dem Eisenbahngesetz öffentliche Gelder einfliessen müssen. Und einmal mehr: Albert Bass, sowie zufriedene Architekten, Ingenieur, Bauunternehmer...
Ja, Mörel soll ein Parkhaus haben, und da die Anfrage gross ist, wird es auch wirtschaftlich geführt werden, ohne Steuergelder, oder sonst ist etwas ...
Albert Bass: siehe => Medienbeitrag 2007 "nicht das Gelbe vom Ei"
Täsch damals: Sowohl die => Profitpolitik auf Kosten der Steuerzahler, als auch => Daniel Laubers dilettantisches Gemüse.
=> Mörel in der RZ
Die Politiker passen nicht auf - Täsch ist der Beweis: 30 Millionen Steuergelder ohne mit Zermatt in Kontakt zu treten - falsch: mit einem einzigen Zermatter wurde der Kontakt gesucht, mit einem Politiker, dem Gemeindepräsidenten. Danach wurde der Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt, und gebaut.
Wer muss also in Mörel auf unsere Steuergelder aufpassen, wenn Politiker das Gegenteil anstreben, tolerieren, befürworten, genehmigen?
Der Bahnhof von Mörel ist gross genug, und wenn wer nicht aufpasst, wird vom Projektteam (in dem schon heute der Kanton integriert ist, und die Gemeinde, und die Matterhorn Gotthardbahn mit besten Erfahrungen in Täsch) in Kürze dem Grossrat ein sinnvolles Projekt vorgestellt, in das wegen dem Eisenbahngesetz öffentliche Gelder einfliessen müssen. Und einmal mehr: Albert Bass, sowie zufriedene Architekten, Ingenieur, Bauunternehmer...
Ja, Mörel soll ein Parkhaus haben, und da die Anfrage gross ist, wird es auch wirtschaftlich geführt werden, ohne Steuergelder, oder sonst ist etwas ...
Albert Bass: siehe => Medienbeitrag 2007 "nicht das Gelbe vom Ei"
Täsch damals: Sowohl die => Profitpolitik auf Kosten der Steuerzahler, als auch => Daniel Laubers dilettantisches Gemüse.
=> Mörel in der RZ
Dienstag, 13. Juli 2010
Staat: - wir Bürger?
Eigentlich will sich ja niemand gern beim Staat beschweren, aber wenn - DANN:
Gesetz
über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
Art. 73a4 Direkte Beschwerde
1 Hat der Staatsrat in einer Sache, die der Beschwerde an das Kantonsgericht unterliegt, der Vorinstanz ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens wegen Rechtsverweigerung (Art. 34) oder ausserhalb eines Rückweisungsverfahrens (Art. 60, Abs. 1) eine Weisung erteilt, dass oder wie sie verfügen soll, so hat er eine an ihn gerichtete Beschwerde dem Kantonsgericht zur direkten Behandlung zu überweisen. Dieses überprüft in diesem Fall die Rüge der Unzweckmässigkeit, wenn der Staatsrat sie hätte überprüfen können.
2 Steht gegen den Beschwerdeentscheid des Staatsrates der Rechtsmittelweg an das Kantonsgericht offen, kann der Staatsrat mit Zustimmung des Beschwerdeführers und ohne einen Entscheid zu fällen, die Streitsache zur direkten Behandlung dem Kantonsgericht überweisen:
Wer ist verantwortlich für diese Sätze - wir?
Gesetz
über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
Art. 73a4 Direkte Beschwerde
1 Hat der Staatsrat in einer Sache, die der Beschwerde an das Kantonsgericht unterliegt, der Vorinstanz ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens wegen Rechtsverweigerung (Art. 34) oder ausserhalb eines Rückweisungsverfahrens (Art. 60, Abs. 1) eine Weisung erteilt, dass oder wie sie verfügen soll, so hat er eine an ihn gerichtete Beschwerde dem Kantonsgericht zur direkten Behandlung zu überweisen. Dieses überprüft in diesem Fall die Rüge der Unzweckmässigkeit, wenn der Staatsrat sie hätte überprüfen können.
2 Steht gegen den Beschwerdeentscheid des Staatsrates der Rechtsmittelweg an das Kantonsgericht offen, kann der Staatsrat mit Zustimmung des Beschwerdeführers und ohne einen Entscheid zu fällen, die Streitsache zur direkten Behandlung dem Kantonsgericht überweisen:
Direkte Beschwerde gemäss Art. 73a VVRGa) wenn lediglich Rechtsfragen streitig sind (Art. 78, litt. a);
b) wenn die Unzweckmässigkeit geltend gemacht wird und diese Rüge beim Kantonsgericht zulässig ist (Art. 78, litt b).
Ein Grundsatzentscheid, der ganz allgemein bestimmt, wie gewisse Angelegenheiten, auch unter dem Vorbehalt anderer Lösungen, zu behandeln sind, stellt keinen Beschwerdeentscheid dar und entspricht auch nicht den Weisungserteilungen, die zur Anwendung dieser Bestimmung berechtigen; diese ist nicht unbedingt in Fällen anwendbar, in denen der Sachverhalt nicht vollständig festgestellt worden ist und die Erledigung die vollständige oder teilweise Sachverhaltsabklärung voraussetzt.
Wer ist verantwortlich für diese Sätze - wir?
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