Mittwoch, 8. September 2010

Wiederholt und überholt

Vor einem Jahr schrieb ich:

"Vor 6 Jahren war das Riffelalp Festival ein Finanz-Top-Flop.
Ein Festival, das im Fünfsternehotel Nummer eins der Schweiz im mittleren Rahmen chancenlos ist, soll plötzlich dem naturreichen-kulturarmen Zermatt zum High Society Imagegewinn beitragen? Wer profitiert in der unverfälschten Wirklichkeit: Zermatt? oder das Riffelalpresort mit der Landolt-Stiftung?"

Jetzt schreiben Sie es inzwischen schon selber, im filzeigenen Magazin "Zermatt Inside":

Ausverkaufte Konzerte auf der Riffelalp

Die Konzerte auf der Riffelalp sind stets ausverkauft,
das Gleiche wünscht sich die Festivalleitung
für die Aufführungen in der Dorfkirche
St. Mauritius.

Zermatt bezahlt nun seit ca. 7 Jahren brav jedes mal 50'000 Franken, entgegen dem Eventpoolreglement, damit das Riffelalp-Imperium mit ihrem damals eigenen erfolglosen Konzept doch erfolg hat...
Und auch dieses Jahr wünscht die Festivalleitung dem Dorf Gäste - wie ach so fromm und nett.
Doch auch dieses Jahr sind diese Wünsche nicht mehr als fromm - die Welt-Stars spielen vor leeren Reihen -

Flop bleibt Flop, Filz bleibt Filz, wahr bleibt wahr.

Wer sich interessiert,
was ich letztes Jahr aufdeckte
hier stehts erneut:

"Vor 6 Jahren war das Riffelalp Festival ein Finanz-Top-Flop.
Ein Festival, das im Fünfsternehotel Nummer eins der Schweiz im mittleren Rahmen chancenlos ist, soll plötzlich dem naturreichen-kulturarmen Zermatt zum High Society Imagegewinn beitragen? Könige und Kaiser stecken die Köpfe zusammen, dem Vok wird ein Nachahmungskonzeptmischmasch à la Verbier-Lucerne-Sion-Gstaad vorgestellt.
Das verfilzte Beziehungsnetz wird aktiv: Präsident Daniel Lauber, Berlin-Chemie, Landoltstiftung... drei Jahre lang in nicht einmal halbleeren Sälen. Nach dem dritten Jahr erhalte ich ein höchst mageres Pressedossier, einige Male Walliser Bote, einige Male Bieler Tagblatt (weil eine Geigerin aus Biel kam), kaum etwas mehr. Ich erkundige mich bei ca. 10 Hotelierkolleg(inn)en: Keine/r profitiert vom Festival - im Gegenteil: wegen den vielen Gratisleistungen (Unterkünfte, Verpflegungen) tragen sie (3- bis 5-Sternhäuser) allesamt eher dazu bei.
Gemäss dem Zermatt Tourismus Eventpool-Reglement ist der Fall so klar wie des Kaisers Sonne: Nach drei Jahren müssen Events selbsttragend sein, ansonsten sind sie nicht mehr zu unterstützen. Diese Regel verhindert, dass Events aus Tradition ohne eigene Überlebenstüchtigkeit die Kurtaxenkassen über Jahre und Jahre aussaugen.
Könige verlieren höchst ungern: also wird gemischt, gemischelt, gefilzt: die Landolt-Stiftung gibt Geld für eine Stadelrenovation, und schon kann das Festival fortbestehen: Zermatt Tourismus unterstützt es fortan nicht mehr über den dafür vorgeschriebenen Eventpool, sondern als etwas Spezielles über das ordentliche Budget. Kritikern wird erklärt, dass dies eine Gewinnsituation ist, weil die Landoltstiftung sonst die Stadelgelder nicht mehr gegeben hätten.
Keiner verliert das Gesicht, doch wer profitiert in der unverfälschten Wirklichkeit: Zermatt? oder das Riffelalpresort mit der Landolt-Stiftung? Wo wohnen die Prestige-Lieblinge unserer Könige und Kaiser?"

Montag, 6. September 2010

Darum

Ich habe im Wallis alle politischen Instanzen mehrmals informiert, mit klaren Worten.

sie sind:
intelligent -
mehr nicht.
wer liest erkennt
ihre not

Wer spricht wie die,
sich widerspricht,
und immer wieder widerspricht...
wir könnten's nicht,
so wie sie.
Ein Idiot
würde rot.
sie nicht.

aus ihren Zeilen
schreit
Verlegenheit.
wie weiter?
sie sind gescheit -
Nur: ich gescheiter.

ich habe Zeit.

  • Am 29. Dezember 08 stellte ich nach mehreren persönlichen Gesprächen mit Gemeindeverantwortlichen dem Gemeinderat 15 Fragen.
  • Am 20. Januar 09 antwortet der Gemeindepräsident: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“
  • Der Sondersitzung des Zermatter Gemeinderats vom 2. März 09 (Gemeindenews) entnahmen wir: "...hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen."
  • Am 29. Mai 09 teilt der Gemeinderat der roten Anneliese (kritische Oberwalliser Antifilz-Zeitung) mit: "...teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
  • Am 9. Juni 09 teilt die kantonale Datenschutzkommission mit: "Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften. Die Prüfung fällt in die Kompetenz des Staatsrats.“ (Kopie an den Staatsrat)
  • 1 Jahr lang prüft der Staatsrat trotzdem nicht
  • Am 15. Dezember 09 forderte mich die Gemeinde an der Urversammlung auf, da sie mir weiterhin nicht antworten dürfe, den Strafweg zu wählen.
  • Am 11. Januar 10 wandte ich mich wie gebeten an die Staatsanwaltschaft, spätere Ereignissen führten zu weiteren Untersuchungsanträgen (u.a. Amtsmissbräuche, Gemeindebudgetmanipulationen, siehe unten).
  • Anstelle der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters antwortet nun plötzlich (doch) der Staatsrat, denn im Gegensatz zur anwaltschaftlichen Untersuchung besteht beim Staatsrat (siehe ausführliche Rechtfertigung des Staatsrats unten):
    - kein Recht Beweisanträge zu stellen
    - kein Recht auf Akteneinsicht
    - kein Recht auf Behandlung und Erledigung
    seitens Staatsrat
    - kein Zwang zur Rechenschaft
    - keine Pflicht in die Untersuchungsergebnisse Einblick zu gewähren
    - keine Pflicht ihre Folgerungen aus der Untersuchung zu begründen
    EINZIG das Recht auf eine Antwort
Das genaue Gegenteil im Fall der Inkonkurssetzung, der Hotelschliessung sowie der Versteigerung. SchKG 33-4: „Wer durch ein unverschuldetes Hindernis davon abgehalten worden ist, innert Frist zu handeln, kann die Aufsichtsbehörde oder die in der Sache zuständige richterliche Behörde um Wiederherstellung der Frist ersuchen."

Gesetzesgemäss tat ich dies, und wandte mich an die Aufsichtsbehörde: den Staat
  • Als ich feststellte, dass mir durch die Behörden kein Zahlungsbefehl zugestellt wurde (Juni 09)
  • Als ich feststellte, dass mir eine Gerichtsantwort nicht zugestellt werden konnte, da ich keinen Zugang zum adressierten Postfach hatte (November 09, Beschwerde gegen die Konkurshandhabung und Versteigerung)
Auf beides habe ich mehrmals hingewiesen und trotzdem von der Aufsichtsbehörde keine Antwort erhalten.

Und nun lese man zwischen den nun folgenden staatsrätlichen Zeilen, dass Budgetmanipulationen und Amtsmissbräuche legal sind, keiner Untersuchung, keiner Zeugenbefragung und keiner Akteneinsicht wert:








All dies ist also nicht untersuchungsberechtigt:


Beilage: so wurde ich aufgrund eines SMS eingesperrt und gefangen gehalten


Und wie steht es hiermit: die Rolle des Kantons - Korruption?