Montag, 6. September 2010

Darum

Ich habe im Wallis alle politischen Instanzen mehrmals informiert, mit klaren Worten.

sie sind:
intelligent -
mehr nicht.
wer liest erkennt
ihre not

Wer spricht wie die,
sich widerspricht,
und immer wieder widerspricht...
wir könnten's nicht,
so wie sie.
Ein Idiot
würde rot.
sie nicht.

aus ihren Zeilen
schreit
Verlegenheit.
wie weiter?
sie sind gescheit -
Nur: ich gescheiter.

ich habe Zeit.

  • Am 29. Dezember 08 stellte ich nach mehreren persönlichen Gesprächen mit Gemeindeverantwortlichen dem Gemeinderat 15 Fragen.
  • Am 20. Januar 09 antwortet der Gemeindepräsident: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“
  • Der Sondersitzung des Zermatter Gemeinderats vom 2. März 09 (Gemeindenews) entnahmen wir: "...hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen."
  • Am 29. Mai 09 teilt der Gemeinderat der roten Anneliese (kritische Oberwalliser Antifilz-Zeitung) mit: "...teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
  • Am 9. Juni 09 teilt die kantonale Datenschutzkommission mit: "Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften. Die Prüfung fällt in die Kompetenz des Staatsrats.“ (Kopie an den Staatsrat)
  • 1 Jahr lang prüft der Staatsrat trotzdem nicht
  • Am 15. Dezember 09 forderte mich die Gemeinde an der Urversammlung auf, da sie mir weiterhin nicht antworten dürfe, den Strafweg zu wählen.
  • Am 11. Januar 10 wandte ich mich wie gebeten an die Staatsanwaltschaft, spätere Ereignissen führten zu weiteren Untersuchungsanträgen (u.a. Amtsmissbräuche, Gemeindebudgetmanipulationen, siehe unten).
  • Anstelle der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters antwortet nun plötzlich (doch) der Staatsrat, denn im Gegensatz zur anwaltschaftlichen Untersuchung besteht beim Staatsrat (siehe ausführliche Rechtfertigung des Staatsrats unten):
    - kein Recht Beweisanträge zu stellen
    - kein Recht auf Akteneinsicht
    - kein Recht auf Behandlung und Erledigung
    seitens Staatsrat
    - kein Zwang zur Rechenschaft
    - keine Pflicht in die Untersuchungsergebnisse Einblick zu gewähren
    - keine Pflicht ihre Folgerungen aus der Untersuchung zu begründen
    EINZIG das Recht auf eine Antwort
Das genaue Gegenteil im Fall der Inkonkurssetzung, der Hotelschliessung sowie der Versteigerung. SchKG 33-4: „Wer durch ein unverschuldetes Hindernis davon abgehalten worden ist, innert Frist zu handeln, kann die Aufsichtsbehörde oder die in der Sache zuständige richterliche Behörde um Wiederherstellung der Frist ersuchen."

Gesetzesgemäss tat ich dies, und wandte mich an die Aufsichtsbehörde: den Staat
  • Als ich feststellte, dass mir durch die Behörden kein Zahlungsbefehl zugestellt wurde (Juni 09)
  • Als ich feststellte, dass mir eine Gerichtsantwort nicht zugestellt werden konnte, da ich keinen Zugang zum adressierten Postfach hatte (November 09, Beschwerde gegen die Konkurshandhabung und Versteigerung)
Auf beides habe ich mehrmals hingewiesen und trotzdem von der Aufsichtsbehörde keine Antwort erhalten.

Und nun lese man zwischen den nun folgenden staatsrätlichen Zeilen, dass Budgetmanipulationen und Amtsmissbräuche legal sind, keiner Untersuchung, keiner Zeugenbefragung und keiner Akteneinsicht wert:








All dies ist also nicht untersuchungsberechtigt:


Beilage: so wurde ich aufgrund eines SMS eingesperrt und gefangen gehalten


Und wie steht es hiermit: die Rolle des Kantons - Korruption?

1 Kommentar:

  1. Ich habe diverse Kommentare gelöscht, die versuchten Mitbürger zu beschmutzen. Wer mich diffamiert, stellt den Filz ins Schräglicht, wer Dritte diffamieren möchte: bitte nicht hier - oder besser gar nicht.

    AntwortenLöschen