Der Spagat zwischen Politik und Demokratie wird immer unüberwindbarer:- Nach Griechenland, Irland, Spanien, Portugal...
- Nach Berlusconi vs Fini, nach Putin vs Chodorkowski, ...
- beginnt das neue Jahr damit:

Der Spagat zwischen Politik und Demokratie wird immer unüberwindbarer:
...weil keine abgeschlossene Untersuchung existiert:
Wenn es GELUNGEN ist nachzuweisen, dass Passivrauchen Krebs und Herzkrankheit verursacht, und in den USA der Tabakindustrie mittels Sammelklagen Abermillionen abgenötigt wurden - wie einfach muss es sein nachzuweisen, dass die UBS mit ihrer Zinspraxis gneau die gleichen Krankheiten verursacht - nicht erst seit 3 Jahren: uns allen sind wohl 1 bis 3 Fälle bekannt, wo schon in den 90er-Jahren nahe Menschen krank geworden sind, als die UBS von einem Tag auf den andern unmenschlich die Zinssätze anhob...
Ja, man staune - und zwar zweimal: a) der heutige Staatsrat Cina war aktiv gegen den Terminal in Täsch und b) weigert sich heute hartnäckig, dass die Legalität der geflossenen 30 Millionen an Steuergeldern überhaupt nur untersucht wird!
Wie oben (kleingeschrieben - Bild anklicken) vorausgesagt: seine Zeit ist abgelaufen, freiwillig: er hat demissioniert.
Erfolgreiche (?) Weichenstellung für den Güterterminal der MGBahn und das 4. Gleis der SBB in Visp: v.l.n.r. Hans-Rudolf Mooser (MGB), Christoph Bürgin (Zermatt), Toni Eder (BAV), Werner Wildener (SBB), Staatsrat Jacques Melly (Kanton VS), Ständerat René Imoberdorf (Visp)

Nachahmungskonzeptmischmasch à la Verbier-Lucerne-Sion-Gstaad vorgestellt.





Beilage: so wurde ich aufgrund eines SMS eingesperrt und gefangen gehalten
Direkte Beschwerde gemäss Art. 73a VVRGa) wenn lediglich Rechtsfragen streitig sind (Art. 78, litt. a);
b) wenn die Unzweckmässigkeit geltend gemacht wird und diese Rüge beim Kantonsgericht zulässig ist (Art. 78, litt b).
Ein Grundsatzentscheid, der ganz allgemein bestimmt, wie gewisse Angelegenheiten, auch unter dem Vorbehalt anderer Lösungen, zu behandeln sind, stellt keinen Beschwerdeentscheid dar und entspricht auch nicht den Weisungserteilungen, die zur Anwendung dieser Bestimmung berechtigen; diese ist nicht unbedingt in Fällen anwendbar, in denen der Sachverhalt nicht vollständig festgestellt worden ist und die Erledigung die vollständige oder teilweise Sachverhaltsabklärung voraussetzt.
Artikel, EJPD, 02.10.2007. Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Neuen Zürcher Zeitung vom 2. Oktober 2007
Eine ungeteilte Aufsicht mit klaren Kompetenzen stärkt die Qualität der Bundesanwaltschaft. Die Unterstellung unter den Bundesrat stärkt den Rechtsstaat: Ein Beschuldigter hat so Gewähr, von einem unvoreingenommenen Gericht beurteilt zu werden, vor dem sich der Bundesanwalt als Vertreter des Staates und der Verteidiger des Beschuldigten gegenüberstehen. Der EJPD-Vorsteher spricht sich daher für die Aufsicht durch den Bundesrat aus.
22.1.09:
Die Gemeinde beruft sich (mit oder ohne rechtliche Abklärung?) bei der Nichtbeantwortung der Daten auf den Datenschutz:
„Die Analyse und die rechtlichen Abklärungen deiner Darlegungen und Anträge haben einige Zeit in Anspruch genommen… Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“ (Christoph Bürgin)
22.2.09:
Ich wende mich an den Staatsrat: "Auf welche Fragen darf Christoph Bürgin nicht eine Antwort geben?"
2.3.09:
Veröffentlichter Gemeinderatsbeschluss
„Um aus diesem Informationsdilemma herauszukommen, () hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen.“
29.5.09:
Der Staatsrat:
"In seinem Brief vom 20. Mai 2009, welcher erst gestern bei der Gemeindeverwaltung Zermatt eingetroffen ist, teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
9.6.09:
Ungewollte (?) Kopie an mich
„Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften.“
Der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Amtsträgern (Amts- und/oder Parteikollegen) systematisch verteidigt.