Montag, 26. Juli 2010
Es gibt zwei Gründe...
Sonntag, 25. Juli 2010
Donnerstag, 15. Juli 2010
Täsch 2
Die Politiker passen nicht auf - Täsch ist der Beweis: 30 Millionen Steuergelder ohne mit Zermatt in Kontakt zu treten - falsch: mit einem einzigen Zermatter wurde der Kontakt gesucht, mit einem Politiker, dem Gemeindepräsidenten. Danach wurde der Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt, und gebaut.
Wer muss also in Mörel auf unsere Steuergelder aufpassen, wenn Politiker das Gegenteil anstreben, tolerieren, befürworten, genehmigen?
Der Bahnhof von Mörel ist gross genug, und wenn wer nicht aufpasst, wird vom Projektteam (in dem schon heute der Kanton integriert ist, und die Gemeinde, und die Matterhorn Gotthardbahn mit besten Erfahrungen in Täsch) in Kürze dem Grossrat ein sinnvolles Projekt vorgestellt, in das wegen dem Eisenbahngesetz öffentliche Gelder einfliessen müssen. Und einmal mehr: Albert Bass, sowie zufriedene Architekten, Ingenieur, Bauunternehmer...
Ja, Mörel soll ein Parkhaus haben, und da die Anfrage gross ist, wird es auch wirtschaftlich geführt werden, ohne Steuergelder, oder sonst ist etwas ...
Albert Bass: siehe => Medienbeitrag 2007 "nicht das Gelbe vom Ei"
Täsch damals: Sowohl die => Profitpolitik auf Kosten der Steuerzahler, als auch => Daniel Laubers dilettantisches Gemüse.
=> Mörel in der RZ
Dienstag, 13. Juli 2010
Staat: - wir Bürger?
Gesetz
über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
Art. 73a4 Direkte Beschwerde
1 Hat der Staatsrat in einer Sache, die der Beschwerde an das Kantonsgericht unterliegt, der Vorinstanz ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens wegen Rechtsverweigerung (Art. 34) oder ausserhalb eines Rückweisungsverfahrens (Art. 60, Abs. 1) eine Weisung erteilt, dass oder wie sie verfügen soll, so hat er eine an ihn gerichtete Beschwerde dem Kantonsgericht zur direkten Behandlung zu überweisen. Dieses überprüft in diesem Fall die Rüge der Unzweckmässigkeit, wenn der Staatsrat sie hätte überprüfen können.
2 Steht gegen den Beschwerdeentscheid des Staatsrates der Rechtsmittelweg an das Kantonsgericht offen, kann der Staatsrat mit Zustimmung des Beschwerdeführers und ohne einen Entscheid zu fällen, die Streitsache zur direkten Behandlung dem Kantonsgericht überweisen:
Direkte Beschwerde gemäss Art. 73a VVRGa) wenn lediglich Rechtsfragen streitig sind (Art. 78, litt. a);
b) wenn die Unzweckmässigkeit geltend gemacht wird und diese Rüge beim Kantonsgericht zulässig ist (Art. 78, litt b).
Ein Grundsatzentscheid, der ganz allgemein bestimmt, wie gewisse Angelegenheiten, auch unter dem Vorbehalt anderer Lösungen, zu behandeln sind, stellt keinen Beschwerdeentscheid dar und entspricht auch nicht den Weisungserteilungen, die zur Anwendung dieser Bestimmung berechtigen; diese ist nicht unbedingt in Fällen anwendbar, in denen der Sachverhalt nicht vollständig festgestellt worden ist und die Erledigung die vollständige oder teilweise Sachverhaltsabklärung voraussetzt.
Wer ist verantwortlich für diese Sätze - wir?
Dienstag, 29. Juni 2010
Bundesanwaltschaft und Gewaltentrennung
Die Bundesanwaltschaft als Teil der Exekutive
Artikel, EJPD, 02.10.2007. Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Neuen Zürcher Zeitung vom 2. Oktober 2007
Eine ungeteilte Aufsicht mit klaren Kompetenzen stärkt die Qualität der Bundesanwaltschaft. Die Unterstellung unter den Bundesrat stärkt den Rechtsstaat: Ein Beschuldigter hat so Gewähr, von einem unvoreingenommenen Gericht beurteilt zu werden, vor dem sich der Bundesanwalt als Vertreter des Staates und der Verteidiger des Beschuldigten gegenüberstehen. Der EJPD-Vorsteher spricht sich daher für die Aufsicht durch den Bundesrat aus.
Sonntag, 27. Juni 2010
Montag, 21. Juni 2010
Der Staatsrat verheimlichte:
Folgende lückenlos belegte staatsrätliche Amthandlungsreihe belegt und beweist zwingend: der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Amtsträgern (Amts- und/oder Parteikollegen) systematisch verteidigt.
22.1.09:
Die Gemeinde beruft sich (mit oder ohne rechtliche Abklärung?) bei der Nichtbeantwortung der Daten auf den Datenschutz:
„Die Analyse und die rechtlichen Abklärungen deiner Darlegungen und Anträge haben einige Zeit in Anspruch genommen… Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“ (Christoph Bürgin)
22.2.09:
Ich wende mich an den Staatsrat: "Auf welche Fragen darf Christoph Bürgin nicht eine Antwort geben?"
2.3.09:
Veröffentlichter Gemeinderatsbeschluss
„Um aus diesem Informationsdilemma herauszukommen, () hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen.“
29.5.09:
Der Staatsrat:
"In seinem Brief vom 20. Mai 2009, welcher erst gestern bei der Gemeindeverwaltung Zermatt eingetroffen ist, teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
9.6.09:
Ungewollte (?) Kopie an mich
„Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften.“
- Was geschah mit dem Bericht der Datenschutzkommission zuhanden des Staatsrats?
- Von wem als der kantonalen Datenschutzkommission hat sich die Gemeinde seriös beraten lassen?
- Wieso antwortet der Staatsrat der Gemeinde, bevor das Ergebnis seiner Abklärung vorliegt?
- Wie glaubwürdig ist dies?
Falls nein: staatsrätliche Verheimlichung des brisanten belastenden Ermittlungshinweises! Und:
Der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Amtsträgern (Amts- und/oder Parteikollegen) systematisch verteidigt.