Mittwoch, 8. September 2010

Wiederholt und überholt

Vor einem Jahr schrieb ich:

"Vor 6 Jahren war das Riffelalp Festival ein Finanz-Top-Flop.
Ein Festival, das im Fünfsternehotel Nummer eins der Schweiz im mittleren Rahmen chancenlos ist, soll plötzlich dem naturreichen-kulturarmen Zermatt zum High Society Imagegewinn beitragen? Wer profitiert in der unverfälschten Wirklichkeit: Zermatt? oder das Riffelalpresort mit der Landolt-Stiftung?"

Jetzt schreiben Sie es inzwischen schon selber, im filzeigenen Magazin "Zermatt Inside":

Ausverkaufte Konzerte auf der Riffelalp

Die Konzerte auf der Riffelalp sind stets ausverkauft,
das Gleiche wünscht sich die Festivalleitung
für die Aufführungen in der Dorfkirche
St. Mauritius.

Zermatt bezahlt nun seit ca. 7 Jahren brav jedes mal 50'000 Franken, entgegen dem Eventpoolreglement, damit das Riffelalp-Imperium mit ihrem damals eigenen erfolglosen Konzept doch erfolg hat...
Und auch dieses Jahr wünscht die Festivalleitung dem Dorf Gäste - wie ach so fromm und nett.
Doch auch dieses Jahr sind diese Wünsche nicht mehr als fromm - die Welt-Stars spielen vor leeren Reihen -

Flop bleibt Flop, Filz bleibt Filz, wahr bleibt wahr.

Wer sich interessiert,
was ich letztes Jahr aufdeckte
hier stehts erneut:

"Vor 6 Jahren war das Riffelalp Festival ein Finanz-Top-Flop.
Ein Festival, das im Fünfsternehotel Nummer eins der Schweiz im mittleren Rahmen chancenlos ist, soll plötzlich dem naturreichen-kulturarmen Zermatt zum High Society Imagegewinn beitragen? Könige und Kaiser stecken die Köpfe zusammen, dem Vok wird ein Nachahmungskonzeptmischmasch à la Verbier-Lucerne-Sion-Gstaad vorgestellt.
Das verfilzte Beziehungsnetz wird aktiv: Präsident Daniel Lauber, Berlin-Chemie, Landoltstiftung... drei Jahre lang in nicht einmal halbleeren Sälen. Nach dem dritten Jahr erhalte ich ein höchst mageres Pressedossier, einige Male Walliser Bote, einige Male Bieler Tagblatt (weil eine Geigerin aus Biel kam), kaum etwas mehr. Ich erkundige mich bei ca. 10 Hotelierkolleg(inn)en: Keine/r profitiert vom Festival - im Gegenteil: wegen den vielen Gratisleistungen (Unterkünfte, Verpflegungen) tragen sie (3- bis 5-Sternhäuser) allesamt eher dazu bei.
Gemäss dem Zermatt Tourismus Eventpool-Reglement ist der Fall so klar wie des Kaisers Sonne: Nach drei Jahren müssen Events selbsttragend sein, ansonsten sind sie nicht mehr zu unterstützen. Diese Regel verhindert, dass Events aus Tradition ohne eigene Überlebenstüchtigkeit die Kurtaxenkassen über Jahre und Jahre aussaugen.
Könige verlieren höchst ungern: also wird gemischt, gemischelt, gefilzt: die Landolt-Stiftung gibt Geld für eine Stadelrenovation, und schon kann das Festival fortbestehen: Zermatt Tourismus unterstützt es fortan nicht mehr über den dafür vorgeschriebenen Eventpool, sondern als etwas Spezielles über das ordentliche Budget. Kritikern wird erklärt, dass dies eine Gewinnsituation ist, weil die Landoltstiftung sonst die Stadelgelder nicht mehr gegeben hätten.
Keiner verliert das Gesicht, doch wer profitiert in der unverfälschten Wirklichkeit: Zermatt? oder das Riffelalpresort mit der Landolt-Stiftung? Wo wohnen die Prestige-Lieblinge unserer Könige und Kaiser?"

Montag, 6. September 2010

Darum

Ich habe im Wallis alle politischen Instanzen mehrmals informiert, mit klaren Worten.

sie sind:
intelligent -
mehr nicht.
wer liest erkennt
ihre not

Wer spricht wie die,
sich widerspricht,
und immer wieder widerspricht...
wir könnten's nicht,
so wie sie.
Ein Idiot
würde rot.
sie nicht.

aus ihren Zeilen
schreit
Verlegenheit.
wie weiter?
sie sind gescheit -
Nur: ich gescheiter.

ich habe Zeit.

  • Am 29. Dezember 08 stellte ich nach mehreren persönlichen Gesprächen mit Gemeindeverantwortlichen dem Gemeinderat 15 Fragen.
  • Am 20. Januar 09 antwortet der Gemeindepräsident: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“
  • Der Sondersitzung des Zermatter Gemeinderats vom 2. März 09 (Gemeindenews) entnahmen wir: "...hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen."
  • Am 29. Mai 09 teilt der Gemeinderat der roten Anneliese (kritische Oberwalliser Antifilz-Zeitung) mit: "...teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
  • Am 9. Juni 09 teilt die kantonale Datenschutzkommission mit: "Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften. Die Prüfung fällt in die Kompetenz des Staatsrats.“ (Kopie an den Staatsrat)
  • 1 Jahr lang prüft der Staatsrat trotzdem nicht
  • Am 15. Dezember 09 forderte mich die Gemeinde an der Urversammlung auf, da sie mir weiterhin nicht antworten dürfe, den Strafweg zu wählen.
  • Am 11. Januar 10 wandte ich mich wie gebeten an die Staatsanwaltschaft, spätere Ereignissen führten zu weiteren Untersuchungsanträgen (u.a. Amtsmissbräuche, Gemeindebudgetmanipulationen, siehe unten).
  • Anstelle der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters antwortet nun plötzlich (doch) der Staatsrat, denn im Gegensatz zur anwaltschaftlichen Untersuchung besteht beim Staatsrat (siehe ausführliche Rechtfertigung des Staatsrats unten):
    - kein Recht Beweisanträge zu stellen
    - kein Recht auf Akteneinsicht
    - kein Recht auf Behandlung und Erledigung
    seitens Staatsrat
    - kein Zwang zur Rechenschaft
    - keine Pflicht in die Untersuchungsergebnisse Einblick zu gewähren
    - keine Pflicht ihre Folgerungen aus der Untersuchung zu begründen
    EINZIG das Recht auf eine Antwort
Das genaue Gegenteil im Fall der Inkonkurssetzung, der Hotelschliessung sowie der Versteigerung. SchKG 33-4: „Wer durch ein unverschuldetes Hindernis davon abgehalten worden ist, innert Frist zu handeln, kann die Aufsichtsbehörde oder die in der Sache zuständige richterliche Behörde um Wiederherstellung der Frist ersuchen."

Gesetzesgemäss tat ich dies, und wandte mich an die Aufsichtsbehörde: den Staat
  • Als ich feststellte, dass mir durch die Behörden kein Zahlungsbefehl zugestellt wurde (Juni 09)
  • Als ich feststellte, dass mir eine Gerichtsantwort nicht zugestellt werden konnte, da ich keinen Zugang zum adressierten Postfach hatte (November 09, Beschwerde gegen die Konkurshandhabung und Versteigerung)
Auf beides habe ich mehrmals hingewiesen und trotzdem von der Aufsichtsbehörde keine Antwort erhalten.

Und nun lese man zwischen den nun folgenden staatsrätlichen Zeilen, dass Budgetmanipulationen und Amtsmissbräuche legal sind, keiner Untersuchung, keiner Zeugenbefragung und keiner Akteneinsicht wert:








All dies ist also nicht untersuchungsberechtigt:


Beilage: so wurde ich aufgrund eines SMS eingesperrt und gefangen gehalten


Und wie steht es hiermit: die Rolle des Kantons - Korruption?

Montag, 26. Juli 2010

Es gibt zwei Gründe...

... Angst zu haben vor jemandem: weil jemand als physisch gefährlich bekannt ist, oder weil man selbst jemandem grosses Unrecht verübt. 15 Fragen und ein SMS sind dann genug, um jemanden zu inhaftieren - ein Jahr ist es her...

Donnerstag, 15. Juli 2010

Täsch 2

Der Bahnhof von Randa ist gross genug, jener von Täsch war gross genug, und jetzt? Die Geschichte wird sich in Mörel wiederholen, falls wer nicht aufpasst?
Die Politiker passen nicht auf - Täsch ist der Beweis: 30 Millionen Steuergelder ohne mit Zermatt in Kontakt zu treten - falsch: mit einem einzigen Zermatter wurde der Kontakt gesucht, mit einem Politiker, dem Gemeindepräsidenten. Danach wurde der Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt, und gebaut.
Wer muss also in Mörel auf unsere Steuergelder aufpassen, wenn Politiker das Gegenteil anstreben, tolerieren, befürworten, genehmigen?

Der Bahnhof von Mörel ist gross genug, und wenn wer nicht aufpasst, wird vom Projektteam (in dem schon heute der Kanton integriert ist, und die Gemeinde, und die Matterhorn Gotthardbahn mit besten Erfahrungen in Täsch) in Kürze dem Grossrat ein sinnvolles Projekt vorgestellt, in das wegen dem Eisenbahngesetz öffentliche Gelder einfliessen müssen. Und einmal mehr: Albert Bass, sowie zufriedene Architekten, Ingenieur, Bauunternehmer...

Ja, Mörel soll ein Parkhaus haben, und da die Anfrage gross ist, wird es auch wirtschaftlich geführt werden, ohne Steuergelder, oder sonst ist etwas ...

Albert Bass: siehe => Medienbeitrag 2007 "nicht das Gelbe vom Ei"
Täsch damals: Sowohl die => Profitpolitik auf Kosten der Steuerzahler, als auch => Daniel Laubers dilettantisches Gemüse.

=> Mörel in der RZ

Dienstag, 13. Juli 2010

Staat: - wir Bürger?

Eigentlich will sich ja niemand gern beim Staat beschweren, aber wenn - DANN:

Gesetz
über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege


Art. 73a4 Direkte Beschwerde
1 Hat der Staatsrat in einer Sache, die der Beschwerde an das Kantonsgericht unterliegt, der Vorinstanz ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens wegen Rechtsverweigerung (Art. 34) oder ausserhalb eines Rückweisungsverfahrens (Art. 60, Abs. 1) eine Weisung erteilt, dass oder wie sie verfügen soll, so hat er eine an ihn gerichtete Beschwerde dem Kantonsgericht zur direkten Behandlung zu überweisen. Dieses überprüft in diesem Fall die Rüge der Unzweckmässigkeit, wenn der Staatsrat sie hätte überprüfen können.
2 Steht gegen den Beschwerdeentscheid des Staatsrates der Rechtsmittelweg an das Kantonsgericht offen, kann der Staatsrat mit Zustimmung des Beschwerdeführers und ohne einen Entscheid zu fällen, die Streitsache zur direkten Behandlung dem Kantonsgericht überweisen:

a) wenn lediglich Rechtsfragen streitig sind (Art. 78, litt. a);
b) wenn die Unzweckmässigkeit geltend gemacht wird und diese Rüge beim Kantonsgericht zulässig ist (Art. 78, litt b).

Direkte Beschwerde gemäss Art. 73a VVRG

Ein Grundsatzentscheid, der ganz allgemein bestimmt, wie gewisse Angelegenheiten, auch unter dem Vorbehalt anderer Lösungen, zu behandeln sind, stellt keinen Beschwerdeentscheid dar und entspricht auch nicht den Weisungserteilungen, die zur Anwendung dieser Bestimmung berechtigen; diese ist nicht unbedingt in Fällen anwendbar, in denen der Sachverhalt nicht vollständig festgestellt worden ist und die Erledigung die vollständige oder teilweise Sachverhaltsabklärung voraussetzt.



Wer ist verantwortlich für diese Sätze - wir?

Dienstag, 29. Juni 2010

Bundesanwaltschaft und Gewaltentrennung

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Die Bundesanwaltschaft als Teil der Exekutive

Artikel, EJPD, 02.10.2007. Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Neuen Zürcher Zeitung vom 2. Oktober 2007

Eine ungeteilte Aufsicht mit klaren Kompetenzen stärkt die Qualität der Bundesanwaltschaft. Die Unterstellung unter den Bundesrat stärkt den Rechtsstaat: Ein Beschuldigter hat so Gewähr, von einem unvoreingenommenen Gericht beurteilt zu werden, vor dem sich der Bundesanwalt als Vertreter des Staates und der Verteidiger des Beschuldigten gegenüberstehen. Der EJPD-Vorsteher spricht sich daher für die Aufsicht durch den Bundesrat aus.