OR Art 62: Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten. Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund eine Zuwendung erhalten hat. (http://www.gesetze.ch/sr/220/220_003.htm)
Nichts tun, keine Stellung nehmen, Fragen unbeantwortet lassen, das ist in vielen Fällen ein erfolgreiches Mittel, damit Gras über etwas wächst. In jedem Fall? Was macht die Gemeinde so sicher? Die gemeindeinterne Abklärung hat ergeben, dass ich seit 2008, als ich eigenhändig das Erdbebengutachten für mein Hotel eingereicht habe, weder mündlich noch per Email noch per Brief darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass das Gutachten zu verändern ist. Dann, während meiner Ferien, verfügt die Gemeinde die Schliessung des Hotels, ohne mit mir in Kontakt zu treten.
Ein Treuhänder hat berechnet, dass ich bis Ende Jahr einen Verdienstausfall von 230'000 Franken habe. Für den Winter, für den ich noch keine Reservation entgegennehmen konnte, besteht ein weit grösserer Verdienstausfall.
Warum kam die Gemeinde bis heute meiner Mahnung nicht nach, die Frist für die Änderung der Erdbebengutachtens frisch anzusetzen und die Schliessungsverfügung aufzuheben?
Warum erhalte ich über Wochen keine Antwort auf ein derart wichtiges Email:
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: NN [NN@zermatt.net]
Gesendet: Donnerstag, 24. September 2009 14:01
An: juerg.biner@zermatt.ch
Cc: Gerold Biner
Betreff: Nutzungsvereinbarung / Erdbebensicherheit Hotel Style
Guten Tag Herr Biner
Für die Vervollständigung Ihrer Baueingabe vom Hotel Style ist bei uns der Erdbebenbericht der SPI AG, Brig eingetroffen.
Damit dieser Bericht seine Gültigkeit erhält, benötigen wir Ihre Unterschrift.
Somit bitten wir Sie, bei uns in der Bauabteilung demnächst vorbei zu kommen, um den Bericht zu unterzeichnen.
Vielen Dank für Ihren baldigen Besuch.
Freundliche Grüsse
NN, Sachbearbeiterin Bauabteilung
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jürg Biner [mailto:juerg.biner@bluewin.ch]
Gesendet: Donnerstag, 24. September 2009 14:15
An: NN
Betreff: AW: Nutzungsvereinbarung / Erdbebensicherheit Hotel Style
Guten Tag NN
Was sind die anschliessend nächsten Massnahmen der Gemeinde? Die Wiederöffnung des Hotels ist momentan nicht in meinem Interesse, weil dies die Gemeinde von den Entschädigungszahlungen befreien könnte.
Beste Grüsse
Jürg Biner
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Und warum habeich seit zwei Monaten keine Antwort auf folgende Frage?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jürg Biner [mailto:juerg.biner@bluewin.ch]
Gesendet: Donnerstag, 27. August 2009 14:14
An: 'gerold.biner@air-zermatt.ch'
Cc: 'christoph.buergin@zermatt.net'; 'silvana@zermatt.ch'
Betreff: ungerecht
Werter Gerold
Bestätige mir bitte, dass ich seit Einreichen des Gutachtens 2008 bis zum Juni 2009 nicht darauf hingewiesen wurde, dass das Gutachten zu verändern ist.
Merci,
Jürg
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Oder hat die Gemeinde genügend Steuergeldeinnahmen, um für verursachte Verluste aufzukommen?

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