Das selbe Bezirksgreicht hat sich schon bei Konkurseröffnung über das Gesetz hinweggesetzt:

Beschwerde vom 23.9.209
Das Konkursamt
· Hat mich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich das Recht habe, dass die Frist für den Rechtsvorschlag neu angesetzt wird, wenn der Zahlungsbefehl einer Drittperson zugestellt wurde.
· Hat den Betriebswert in hohem Ausmass vermindert
o Es folgte der Gemeinde unkritisch, als diese meine Ferienabwesenheit nutzte, um den Betrieb einzustellen
o Es folgte dem Schliessungsbeschluss rascher als nötig 9 Tage vor der gesetzten Frist
o Es informierte mich nicht über die diversen getätigten Beschlüsse
o Es bemühte sich in keiner Weise, das vorgefertigte Gutachten, das die Schliessung verhindert hätte, anzupassen, mit dem Vorwand, es bedürfe unmittelbar einer Unterschrift von mir – selbstverständlich kann eine Anpassung eines Gutachtens auch ohne mich eingeleitet werden
o Nur weil zwei überlastete Ingenieure die Anpassung des Gutachtens nicht unmittelbar umsetzten, liessen sie die Suche nach einem Ingenieur mit Zeit – die Anpassung brauchte 2 Arbeitstage – fallen.
o Obwohl noch eine Woche vor dem Ablauf der behördlichen Frist, erlaubte es mir nicht, den Betrieb offen zu wahren, um das Gutachten fristgerecht einzureichen. Allerdings gaben sie mir per Handschlag das Versprechen, dass ich den Betrieb sobald das Gutachten vorliegt wieder zu öffnen die Möglichkeit erhalte.
o Es brach dieses Versprechen, auch als ich eine für das Amt kostenlose Wiedereröffnung vorschlug.
o Es verunmöglichte Reservationen für die Zukunft
· Hat Betriebswerte vernichtet, indem sie sämtliche Gästereservationen gratis an Dritte abgab.
· Hat für den Betrieb ab Konkurssetzung keine saubere Trennung der Zahlen
· Hat wider das geltende Recht eine Wohnung und ein Studio, deren Mieter ich war, aufgelöst und mich erst nachträglich informiert.
· Hat sich politisch manipulieren lassen: Solange kein Politiker etwas sah, zeigten sie Einsicht in die Lage. Sogar der Untersuchungsrichter wurde nicht aktiv, um Geld das ich noch auf mir hatte zurückzubehalten. 10 Wochen nach der Konkurssetzung erst, als in Zermatt die Situation politisch eskalierte, musste ich innert wenig Zeit sowohl mein Fahrzeug als auch mein Bargeld abgeben. Die erneute politische Manipulierbarkeit wurde deutlich, als mir das Auto weggenommen (weil sichtbar) und daneben deutlich mehr Geld als vorgeschrieben zum Leben gelassen wurde: weil nicht sichtbar. Sie gewährten, obwohl es Geld aus der Konkursmasse war, und obwohl dadurch deutlich höhere Kosten entstehen, dass ich mir das Auto anderswo wieder lease.
· Wechselt willkürlich zwischen Konkurs mit genügend Substanz und ohne Substanz und rechtfertigt so seine Massnahmen
· Hat falsche Details im Kollokationsplan:
o Nachgewiesen zur Zeit des Konkurses nicht existente Lohnverträge
o Nichtanerkennung von faktisch reellen Kündigungen
o Eine gerichtlich anfechtbare Forderung meiner Ex-Frau
o Gutscheine, die ohne grobfahrlässige Hotelschliessung während diesem Sommer/Herbst hätten eingelöst werden können
· Hat den Erwerbsausfall im Sommer zu verantworten
Ich behalte mir eine Ergänzung vor.
Das Hotel darf nicht versteigert werden, es sei denn die Wertverminderungen sowie die Schäden werden vom Staat übernommen.
Nachtrag vom 16.10.2009
Das Konkursamt
· Hat zu einem Zeitpunkt wo das Hotel noch eine Woche lang offen gehalten hätte werden dürfen die Schliessung vor mir und Dritten und meiner Familie damit ungerecht falsch begründet, dass die anfallenden Lohnkosten zu hoch seien, und dass die Mitarbeitenden unmittelbar auf arbeitslos gesetzt werden müssen. Tatsächlich wurde ich mit dieser Argumentation davon abgehalten, die enorme Wertzerstörung und den existenziellen Einnahmenausfall zu verhindern.
· Hat mein Privateigentum im Zusammenhang mit der nicht rechtskonformen selbstpragmatischen Kündigung meiner Mietwohnungen und Keller (OR 266h) nicht nur unrechtmässig geräumt sondern
o Sogar Teile meines Eigentums sorglos abhanden kommen lassen oder veräussert, z.B. einen dunkelbraunen ca. 1 m hohen Schrank (weitere abhanden gekommene Artikel sind vorbehalten, so z.B. Glas- und Holzplatten von Nachttischlein)
o Kommentarlos mein Eigentum beschädigt (so z.B. eine grosse Glasplatte eines wertvollen Tisches, ca. 120x120 cm, unfachgemässes Zertrennen eines Stromkabels desselben Tisches) (weitere Beschädigungen sind auch hier vorbehalten)
o Teile des Eigentums dem Vermieter übergeben:
§ Einen sehr teuren Einbauschrank aus Nussbaum mit zwei grossen teuren Schiebewänden aus Glas – ca. je 240cmx200cm
§ Einen teuren Einbauschrank mit zwei grossen, teuren Spiegelscheibewänden
o die Mietvereinbarung (den schriftlichen Nachweis dieser ist beim Bezirksgericht seit Mai 2009 deponiert) zwischen mir und Ronald van Wageningen als ungültig erklärt und bei der Erstellung des Kollokationsplans unberücksichtigt gelassen
o die Verkaufsvereinbrung zwischen mir und Gerrit Veltink als nichtig erklärt: auch wenn der Vertrag in dieser Form gemäss dem Walliser Gesetz zum Zeitpunkt im Grundbuch nicht eingetragen werden kann, hat Herr Veltink das Recht, dass ich den Vertrag in einer Form ändere, die vom Walliser Recht anerkannt wird. Der Vertrag ist rechtsgültig.
· Hat mit unsachlicher Vorgehensweise wiederholt mein Fahrzeug, das ich für zukünftige Existenz dringend notwendig habe, zurückbehalten; Auszug aus seiner Emailargumentation vom 7.10.09:
o „gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe des Personenwagens besteht nicht“
Tatsache ist: es gibt kein gesetzliches Verbot
o „da diesem zumindest bisher keine Kompetenzqualität zukam“
Tatsache ist: es bestand auch zuvor grosse Notwendigkeit, ich habe schon zuvor Termine nicht wahrnehmen können, und dies habe ich und eine weitere Person Herrn Lengen explizit kommuniziert
o „Zudem solltest Du noch über ausreichend Mittel verfügen, die Du nach Konkurseröffnung von einem Geschäftskonto unrechtmässig bezogen hast, um einen Gebraucht- bzw. Leihwagen zu organisieren“
Tatsache ist: ich habe dieses Geld vollumfänglich zurückgegeben. Herr Lengen war es, der es während ganzen 10 Wochen nicht zurückforderte, und mir dann mehr Geld liess als notwendig - wissentlich (!), und seine Mitarbeiter die Idee, mit dieser eigentlichen Konkursmasse ein Auto lease (!), siehe Punkt vom 23.9., und somit eine Verminderung der Konkursmasse befürworteten: dies ist eine SchKG Gesetzesverletzung und gehört unbedingt untersucht (SchKG Art. 164 3a1)
o „Die Kontrollschilder zu Deinem Wagen sind übrigens hinterlegt worden und müssten entsprechend wieder bezogen werden“
Tatsache ist: dies ist gesucht, weil innert einer Stunde organisierbar
o Wie Du siehst, ist ein Konkursverfahren eben doch keine Bagatelle, selbst wenn man meint, man sei für ein solches Verfahren zu reich
Diese Aussage ist in hohem Mass persönlich
Erneut behalte ich mir eine Ergänzung vor.
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