Am 22.2.2009 wandte ich mich gegen den Staatsrat, mit folgendem Schreiben:
"Sehr geehrte Herren Staatsräte
In Zermatt gibt es bewiesene Ungereimtheiten. Ich habe den Gemeinderat um eine Antwort gebeten. Christoph Bürgin antwortet mir: „Bei deinen zahlreichen Anliegen handelt es sich um personenbezogene Themen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelnen nicht direkt eintreten.“
Auf welche Fragen darf Christoph Bürgin nicht eine Antwort geben?"
Anschliessend listete ich sämtliche bekannten Fragen auf. Heute, fast zwei Monate später, warte ich weiterhin auf eine Antwort. Das Amtsgeheimnis, auf das sich der Gemeindepräsident beruft, ist im Moment, wo seine Person entlarvt und seine Handlung beleuchtet wird ein geeignetes Mittel, nichts sagen zu dürfen. Unglaublich. Und der Staatsrat stützt.
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