
- Nach Griechenland, Irland, Spanien, Portugal...
- Nach Berlusconi vs Fini, nach Putin vs Chodorkowski, ...
- beginnt das neue Jahr damit:

Direkte Beschwerde gemäss Art. 73a VVRGa) wenn lediglich Rechtsfragen streitig sind (Art. 78, litt. a);
b) wenn die Unzweckmässigkeit geltend gemacht wird und diese Rüge beim Kantonsgericht zulässig ist (Art. 78, litt b).
Ein Grundsatzentscheid, der ganz allgemein bestimmt, wie gewisse Angelegenheiten, auch unter dem Vorbehalt anderer Lösungen, zu behandeln sind, stellt keinen Beschwerdeentscheid dar und entspricht auch nicht den Weisungserteilungen, die zur Anwendung dieser Bestimmung berechtigen; diese ist nicht unbedingt in Fällen anwendbar, in denen der Sachverhalt nicht vollständig festgestellt worden ist und die Erledigung die vollständige oder teilweise Sachverhaltsabklärung voraussetzt.
Artikel, EJPD, 02.10.2007. Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Neuen Zürcher Zeitung vom 2. Oktober 2007
Eine ungeteilte Aufsicht mit klaren Kompetenzen stärkt die Qualität der Bundesanwaltschaft. Die Unterstellung unter den Bundesrat stärkt den Rechtsstaat: Ein Beschuldigter hat so Gewähr, von einem unvoreingenommenen Gericht beurteilt zu werden, vor dem sich der Bundesanwalt als Vertreter des Staates und der Verteidiger des Beschuldigten gegenüberstehen. Der EJPD-Vorsteher spricht sich daher für die Aufsicht durch den Bundesrat aus.
22.1.09:
Die Gemeinde beruft sich (mit oder ohne rechtliche Abklärung?) bei der Nichtbeantwortung der Daten auf den Datenschutz:
„Die Analyse und die rechtlichen Abklärungen deiner Darlegungen und Anträge haben einige Zeit in Anspruch genommen… Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“ (Christoph Bürgin)
22.2.09:
Ich wende mich an den Staatsrat: "Auf welche Fragen darf Christoph Bürgin nicht eine Antwort geben?"
2.3.09:
Veröffentlichter Gemeinderatsbeschluss
„Um aus diesem Informationsdilemma herauszukommen, () hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen.“
29.5.09:
Der Staatsrat:
"In seinem Brief vom 20. Mai 2009, welcher erst gestern bei der Gemeindeverwaltung Zermatt eingetroffen ist, teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“
9.6.09:
Ungewollte (?) Kopie an mich
„Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften.“