Montag, 14. März 2011

Ist politische Inkompetenz einklagbar?

Korruption ist die eine Seite der Politik.

Die andere ist Inkompetenz.

Inkompetente Walliser Politiker haben entweder zuerst ein Erdbeben-Baugesetz erlassen, und erst danach die Gefahrenkarte studiert, oder aber dem oberen Vispertal Massnahmen ungerechtfertigt aufgebürdet. (siehe unten)

Wer kommt nun für die ungehörigen Mehraufwände auf, die Zermatter Bauherren (Neu- und Umbauer) in den letzten 6 Jahren leisten mussten? Kann eine inkompetente Staatsregierung eingeklagt werden?

Zum Beispiel: die Burgergemeinde muss nun klagen: mehrere Bauten und Umbauten, angefangen mit dem Kulmhotel (2005), mussten mit unnötig teuren Massnahmen erdbebensicher gemacht werden, in einem Gebiet mit weniger Gefahr als Interlaken! Und diese Karte stammt aus dem Jahr 2002!


Beides - Korruption wie auch politische Inkompetenz - verursachen Schäden in zig Millionenhöhe. Im Wallis wurde bis anhin
- nicht untersucht
- nicht bestraft
- nicht zurückgetreten.

Wer privat ungerechtfertigte Kosten verursacht, hat dafür gerade zu stehen. Gilt das auch für Politiker? Rücktritt plus Konsequenz wegen fahrlässiger Schädigung Privater?

1 Kommentar:

  1. http://www.seismo.ethz.ch/eq/info/flyers/wallis.pdf
    http://schweizerarchitektur.ch/pdf%20druckversion/artikeltec.pdf

    AntwortenLöschen