Montag, 4. Januar 2010

Kann die Staatsanwaltschaft sich sorglos gegen die Parteikollegen ihrer Regierung und Arbeitgeber wenden?

Weder auf Gemeinde- noch auf staatsrätlicher Ebene haben die "Untersuchungen in eigener Angelegenheit" mehr zu Tage gebracht als "Datenschutz" oder "Unzuständigkeiten". Ich wende mich an die dritte Instanz, die Staatsanwaltschaft, die als Arbeitnehmerin der Regierung vielleicht am liebsten in den Ausstand träte.
Das Thema Hotel lasse ich vorläufig ruhen und wende mich wieder der ursprünglichen Angelegenheit, den berhördlichen Illegalitäten zu.
Wer sich ein Urteil machen will, betrachte den Antrag mittels Anklicken.
Das Urteil ist für viele von uns, sobald wir Akteneinsicht erlangen würden, rasch gemacht. Wir dürfen bald erkennen, ob die Staatsanwaltschaft von aussen den Order kriegt, auf Zeit zu spielen.

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